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BISMARCK WIND

Wir stellen uns vor:

Seit 2003 ist die Bismarck Wind erfolgreich auf dem Gebiet der Planung, Finan- zierung, Errichtung und Betrieb von Windparks unterwegs.

Die Bismarck Wind betreibt selbst- finanzierte Projekte in Eigenregie, wobei
auch Partnerschaften denkbar sind, sofern dieses gewünscht wird.

Erfahrung, Kompetenz und hohe Motivation haben unseren Erfolg möglich gemacht.

Die bisherigen Projekte wurden vornehmlich in Mecklenburg-Vorpommern realisiert. Dort ist der Bereich Projektentwicklung angesiedelt.

Seit 2020 entwickeln wir auch Projekte in Schleswig Holstein.
Hier 
befindet sich der Sitz der der kaufmännischen Betriebsführung. 

In diesen beiden Bundesländern suchen wir schwerpunktmäßig nach weiteren geeigneten
Standorten für Windkraft und nach Grundbesitzern sowie Gemeinden, die eine langfristige
Partnerschaft eingehen möchten.

Alles aus einer Hand

Die notwendigen Schritte zur Projektentwicklung wie:

  • Entwicklung neuer Windeignungsgebiete
  • Flächenaquisition
  • Planung
  • Errichtung und Anschluss an das Stromnetz
  • kaufmännische und technische Betriebsführung

werden durch die Bismarck Wind bzw. von uns beauftragte, erfahrene und langjährig
ewährte Spezialisten bearbeitet.

Wir haben ein Konzept entwickelt, dass die Gewerbesteuereinnahmen entsprechend der
Gewinnerzielung des Windparks direkt den Gemeinden zukommen.

Bereits bei der Planung werden von uns frühzeitig die Gemeindevertreter mit einbezogen.
Die Interessen der Gemeinden werden in unserer Planung selbstverständlich berücksichtigt.

Wir streben eine umfangreiche Informationspolitik für alle Beteiligten an, um eine hohe
Akzeptanz zu erreichen. Unsere Teilnahme an Gemeinderatssitzungen bzw. Ausschusssitzungen
nutzen wir gerne, um partnerschaftlich zu informieren und unsere Planung vorzustellen.
Eine unkomplizierte und zügige Umsetzung im Sinne aller Beteiligten ist dabei unser Ziel.

Zur Nutzung von gemeindlichen Wegen für Kabelverlegungen bzw. Flächen für den Wegebau
werden mit den Gemeinden Verträge abgeschlossen. Durch das Herrichten von vorhandenen
Wirtschaftswegen bzw. die Neuanlage zu den Windenergieanlagen wird das gemeindliche
Wegenetz und die vorhandene Infrastruktur - auch für die Landwirte - aufgewertet und verbessert.

Auch die Eingriffe in die Natur werden vor Ort ausgeglichen. Als Ausgleichsmaßnahmen sind
z.B. Aufforstungen, Extensivierungen, Anlage von Streuobstwiesen denkbar.
Diese erforderlichen Maßnahmen erfolgen in Abstimmungmit der Naturschutzbehörde,
Gemeinde und den betroffenen Grundeigentümern.

Für die Gemeinden sind wir ein verlässlicher Partner, der sich gerne auch in der Gemeinde
einbringt und dessen Zusagen auch nach der Errichtung des Windparks ohne weitere
Aufforderung einhält.

Ein zwischen dem Grundstückseigentümer und uns geschlossener Nutzungsvertrag regelt
alle für beide Seiten wichtigen Punkte der langfristigen Zusammenarbeit. In der Regel schließen
wir mit dem jeweiligen Grundeigentümer Pachtverträge für die Standorte ab.
Übliche Laufzeit ist 20 Jahre mit einer Verlängerungsoption. Dabei wird entweder einejährliche
Pachtzahlung vereinbart oder eine abgezinste Pachtvorauszahlung oder die Standorte werden
käuflich erworben.

Die Standorte für die ca. 150 Meter hohen Windenergieanlagen benötigen lediglich eine
Stellfläche von rd. 1.500 m2. Eine reibungslose Ackerbewirtschaftung drum herum ist
weiterhin problemlos möglich. Für den Grundeigentümer ergibt sich daraus Klarheit über
die konkreten Konditionen, wie Laufzeit, Höhe der Vergütung, Zahlungsmodalitäten
und Rückbauverpflichtung.

Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit!

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