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BISMARCK WIND

Wir stellen uns vor:

Seit 2003 sind wir erfolgreich auf dem Gebiet der Planung, Finanzierung,
Errichtung und Betrieb von Windparks.

In bisher 4 Betreibergesellschaften haben wir in dieser kurzen Zeit 15 Windenergieanlagen
mit entsprechender Nennleistung von 30 MW errichtet.
Weitere 7 Projekte mit einer Nennleistung von rd. 50 MW sind derzeit in der Bearbeitung.
Bisher betreiben wir die durch uns selbstfinanzierten Projekte in Eigenregie,
wobei auch Partnerschaften denkbar sind, sofern dieses gewünscht wird.
Erfahrung, Kompetenz und hohe Motivation haben diesen Erfolg möglich gemacht.

Unsere bisherigen Projekte haben wir vornehmlich in Mecklenburg-Vorpommern realisiert.
Hier besitzen wir auch vier landwirtschaftliche Betriebe, die von uns bewirtschaftet werden.
In Schleswig-Holstein befindet sich unser Gut Schönau, wo auch die Geschäftsräume unserer Gesellschaft angesiedelt sind.
In diesen beiden Bundesländern suchen wir schwerpunktmäßig nach weiteren geeigneten Standorten für Windkraft und nach Grundbesitzern sowie Gemeinden, die eine langfristige Partnerschaft mit uns eingehen möchten.

Alles aus einer Hand

Die notwendigen Schritte zur Projektentwicklung wie:

  • Entwicklung neuer Windeignungsgebiete
  • Flächenaquisition
  • Planung
  • Errichtung und Anschluss an das Stromnetz
  • kaufmännische und technische Betriebsführung

werden durch uns bzw. von uns beauftragte, erfahrene und langjährig bewährte Spezialisten bearbeitet.

Wir haben ein Konzept entwickelt, das gewährleistet, dass ausschließlich der Standortgemeinde die Gewerbesteuereinnahmen entsprechend der Gewinnerzielung des Windparks zukommen.
Bereits bei der Planung werden von uns frühzeitig die Gemeindevertreter mit einbezogen.
Die Interessen der Gemeinden werden in unserer Planung selbstverständlich berücksichtigt.
Wir streben eine umfangreiche Informationspolitik für alle Beteiligten an, um eine hohe Akzeptanz zu erreichen.
Unsere Teilnahme an Gemeinderatssitzungen bzw. Ausschusssitzungen nutzen wir gerne,
um partnerschaftlich zu informieren und unsere Planung vorzustellen.
Eine unkomplizierte und zügige Umsetzung im Sinne aller Beteiligten ist dabei unser Ziel.

Zur Nutzung von gemeindlichen Wegen für Kabelverlegungen bzw. Flächen für den Wegebau werden mit den Gemeinden Verträge abgeschlossen. Durch das Herrichten von vorhandenen Wirtschaftswegen bzw. die Neuanlage zu den Windenergieanlagen wird das gemeindliche Wegenetz und die vorhandene Infrastruktur - auch für die Landwirte - aufgewertet und verbessert. Auch die Eingriffe in die Natur werden vor Ort ausgeglichen.
Als Ausgleichsmaßnahmen sind z.B. Aufforstungen, Extensivierungen, Anlage von Streuobstwiesen denkbar. Diese erforderlichen Maßnahmen erfolgen in Abstimmung
mit der Naturschutzbehörde, Gemeinde und den betroffenen Grundeigentümern.

Für die Gemeinden sind wir ein verlässlicher Partner, der sich gerne auch in der Gemeinde einbringt und dessen Zusagen auch nach der Errichtung des Windparks ohne weitere Aufforderung einhält.

Ein zwischen dem Grundstückseigentümer und uns geschlossener Nutzungsvertrag regelt
alle für beide Seiten wichtigen Punkte der langfristigen Zusammenarbeit.
In der Regel schließen wir mit dem jeweiligen Grundeigentümer Pachtverträge für die Standorte ab. Übliche Laufzeit ist 20 Jahre mit einer Verlängerungsoption.
Dabei wird entweder eine jährliche Pachtzahlung vereinbart oder eine abgezinste Pachtvorauszahlung oder die Standorte werden käuflich erworben.
Die Standorte für die ca. 150 Meter hohen Windenergieanlagen benötigen lediglich eine Stellfläche von rd. 1.500 m2. Eine reibungslose Ackerbewirtschaftung drum herum ist
weiterhin problemlos möglich.
Für den Grundeigentümer ergibt sich daraus Klarheit über die konkreten Konditionen, wie Laufzeit, Höhe der Vergütung, Zahlungsmodalitäten und Rückbauverpflichtung.

Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit!

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